Allgemeine Geschäftsbedingungen 

der  KAUPISCH IT-Systeme GmbH

§ 1 Geltung der Bedingungen

1. Die Lieferung, Leistungen und Angebote der KAUPISCH IT-Systeme GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedin­gungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Ge­schäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrück­lich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen wird bereits hiermit widersprochen, d.h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn die KAUPISCH IT-Systeme GmbH nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widerspricht.

2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie durch KAUPISCH IT-Systeme GmbH schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

1. Die Angebote der KAUPISCH IT-Systeme GmbH sind, sofern nicht anders vereinbart,  freibleibend und unverbindlich. Ein Vertragsschluss bedarf zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergän­zungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Für den Umfang des Vertragsinhaltes ist ausschließlich die Auftragsbestätigung der KAUPISCH IT-Systeme GmbH maßgebend.

2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

3. Die Angestellten der KAUPISCH IT-Systeme GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherun­gen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertra­ges hinausgehen.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich die KAUPISCH IT-Systeme GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenden Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestä­tigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leis­tungen werden gesondert berechnet.

2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung, zuzüg­lich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer.

3. Der Kaufpreis ist sofort nach Lieferung fällig. Soweit nichts anderes vereinbart, ist die Zahlung innerhalb von 10 Kalendertagen frei Zahlstelle der KAUPISCH IT-Systeme GmbH zu bewirken. Bei schuldhaftem Überschreiten der Frist ist die  KAUPISCH IT-Systeme GmbH berechtigt, die Forderungen mit 5 % p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz, bei gewerblichen Kunden in Höhe von 8 % p.a., zu verzinsen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt vorbehalten.

4. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht aus einem Vertragsverhältnis in Rückstand, steht der KAUPISCH IT-Systeme GmbH ein Zurückbehaltungsrecht auch hinsichtlich anderer Lieferverpflichtungen zu, mit der Maßgabe, dass Ware nur noch Zug um Zug gegen Barzahlung oder per Nachnahme auf Kosten des Kunden auszuliefern ist.

Darüber hinaus ist die KAUPISCH IT-Systeme GmbH  berechtigt, bei noch nicht ausgelieferten Bestellungen oder erledigten Aufträgen die Liefertermine vorzuverlegen und die Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung oder per Nachnahme auf Kosten des Kunden vorzunehmen.

5. Die Zurückhaltung von Zahlungen und die Aufrechnung wegen Gegenansprüchen sind nur statthaft, soweit die Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und  Liefertermine durch die KAUPISCH IT-Systeme GmbH steht unter dem Vorbehalt der richtigen und recht­zeitigen Belieferung der KAUPISCH IT-Systeme GmbH durch Zulieferanten und Hersteller.

2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von anderen  unvorhersehbaren Ereignis­sen, die der KAUPISCH IT-Systeme GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von der KAUPISCH IT-Systeme GmbH zu vertreten sind  berechtigen die KAUPISCH IT-Systeme GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag - soweit noch nicht er­füllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten sich in Verzug befindet.

3. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag - soweit noch nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurücktreten. Verlängert sich in Anwen­dung von Ziffer 2 die Lieferzeit oder wird die KAUPISCH IT-Systeme GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstän­de kann sich die KAUPISCH IT-Systeme GmbH nur berufen, wenn der Käufer unver­züglich benachrichtigt wurde.

4. Sofern die KAUPISCH IT-Systeme GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zuge­sagter Fristen und Termine zu vertreten hat und sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugs­entschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungs­wertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistun­gen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässig­keit der KAUPISCH IT-Systeme GmbH.

5. Die KAUPISCH IT-Systeme GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, dabei gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.

§ 5 Annahmeverzug

1. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist die KAUPISCH IT-Systeme GmbH berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Hierzu kann sich die KAUPISCH IT-Systeme GmbH auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.

2. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an die KAUPISCH IT-Systeme GmbH als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1 % des Kaufpreises, höchstens jedoch 100,00 EUR zu bezahlen. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann die KAUPISCH IT-Systeme GmbH den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern.

3. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die KAUPISCH IT-Systeme GmbH vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer fordern. Dem Käufer bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass der KAUPISCH IT-Systeme GmbH ein geringerer Schaden oder kein Schaden entstanden ist.

§ 6 Liefermenge

Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der KAUPISCH IT-Systeme GmbH und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.

§ 7 Gefahrenübergang

1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Personen übergehen worden ist oder zwecks Versendung das Lager der KAUPISCH IT-Systeme GmbH ver­lassen hat.

2. Beim Verbrauchsgüterkauf gilt die Bestimmung in Absatz 1 nicht. In solchen Verkaufsfällen geht die Gefahr bei Versendung der Lieferung erst mit der Übergabe an den Käufer auf diesen über. Sämtliche Sendungen an einen Unternehmer einschließlich etwaiger Rücksendungen erfolgen auf dessen Gefahr. Der Abschluss einer Sachversicherung erfolgt nur auf Wunsch und Kosten des Kunden. Wird der Versand ohne Verschulden der KAUPISCH IT-Systeme GmbH verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft seitens der KAUPISCH IT-Systeme GmbH dem Versand gleich.

§ 8 Gewährleistung

1. Die KAUPISCH IT-Systeme GmbH gewährleistet, dass die Lieferungen und Leistungen frei Sach- und Rechtsmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 6 Monate; beim Verbrauchsgüterkauf 2 Jahre.

2. Die Gewährleistung beginnt mit dem Lieferdatum. Werden die Betriebs- oder Wartungsanweisungen der KAUPISCH IT-Systeme GmbH nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Original­en entsprechen, so entfällt jede Gewährlei­stung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, wenn der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Quali­täts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Gewährlei­stungsrechte aus.

3. Der Käufer muss der KAUPISCH IT-Systeme GmbH die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Lieferungsge­genstandes, schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

4. Die KAUPISCH IT-Systeme GmbH kann fehlerhafte Geräte, Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile reparieren oder austauschen. In dem hierfür erforderlichen Umfang wird der Kunde vor dem Austausch Programme (einschließlich seiner Anwendungsprogramme, Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten) entfernen. Der Kunde ist verpflichtet, der KAUPISCH ITC-Solution GbR die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserungsarbeiten einzuräumen. Gelingt es der KAUPISCH IT-Systeme GmbH nicht, erhebliche Mängel innerhalb von 12 Monaten ab Eingang einer ordnungsgemäßen Mängelanzeige zu beseitigen, so kann der Kunde dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, dass er die Mängelbeseitigung mit dem Ablauf dieser Frist ablehnt. Nach Fristablauf ist der Kunde zur Wandelung oder Minderung berechtigt, falls der Mangel nicht rechtzeitig beseitigt worden ist.

Angaben im Handbuch/Dokumentation und/oder Werbematerial, die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten eines Produkts beziehen oder auf verfügbares Zubehör, sind unverbindlich, insbesondere weil die Produkte ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können.

5. Gewährleistungsansprüche gegen die KAUPISCH IT-Systeme GmbH stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

6. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für Produkte und schließen sonstige Gewähr­leistungsansprüche jeglicher Art aus, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der KAUPISCH IT-Systeme GmbH vorliegt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der KAUPISCH IT-Systeme GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zuste­hen, werden der KAUPISCH IT-Systeme GmbH vom Käufer die folgenden Sicherhei­ten gewährt, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.

2. Die Ware bleibt Eigentum der KAUPISCH IT-Systeme GmbH (Vorbe­haltsware). Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für die KAUPISCH IT-Systeme GmbH als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne diese zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbin­dung der Vorbehaltsware mit anderen Waren, entsteht für die KAUPISCH IT-Systeme GmbH grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der ande­ren Waren.

3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ord­nungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräu­ßern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehen­den Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungs­halber in vollem Umfang an die KAUPISCH IT-Systeme GmbH ab. Die KAUPISCH IT-Systeme GmbH ermächtigt den Käufer unwiderruflich, die abgetretene Forderung für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die  Einzie­hungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß nach­kommt.

4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf den Eigentumsvorbehalt hingewiesen und die KAUPISCH IT-Systeme GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.

§ 10 Haftungsbeschränkung

Soweit es sich nicht um unmittelbare Personen- und Sachschäden handelt, haftet die KAUPISCH IT-Systeme GmbH insgesamt nur bis zur Höhe von € 5.000,00. Die KAUPISCH IT-Systeme GmbH haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare und/oder Folgeschäden. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen. Die KAUPISCH IT-Systeme GmbH haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, sie muss sich die Vernichtung der Daten als grob fahrlässig oder vorsätzlich zurechnen lassen und dass der Kunde durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen dafür Sorge getragen hat, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruierbar sind.

§ 11 Vertraulichkeit

Die KAUPISCH IT-Systeme GmbH und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheimzuhalten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

§ 12 Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Formerfordernis.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der KAUPISCH IT-Systeme GmbH in der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland deutsches Recht.

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